Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag sowie auch für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung evtl. eigener Einkaufsbedingungen.Diese werden auch nicht durch unser Schweigen oder durch unsere Lieferung Vertragsinhalt; sie müssen vielmehr ebenso wie jede sonstige abweichende Vereinbarung, von uns für jedes einzelne Geschäft gesondert schriftlich bestätigt werden.
- Angebote und Lieferung
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt des Zwischenverkaufs. Aufträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Nachweisbare und richtiggestellte Irrtümer in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen müssen anerkannt werden.
- Lieferungen erfolgen ab Fabrik oder Vertreterlager nach Maßgabe unserer betrieblichen Gegebenheiten. Bei Lieferung ab Vertreterlager wird der übliche Lagerzuschlag berechnet. Die Ware gilt als auftragsgemäß geliefert, auch wenn sie zum Termin vom Kunden noch nicht angenommen wurde.
- Ist kein Fixgeschäft vereinbart,übernehmen wir keine Gewähr für Einhaltung eines Liefertermins.
- Werden wir bzw. unsere Zulieferanten an der rechtzeitigen Erfüllung eines Vertrages durch Fabrikations- oder Lieferstörungen gehindert, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrungen, Energie- oder Vormaterialmängel, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
- Änderungen, die nachträglich auf Wunsch des Kunden erfolgen, verlängern die vereinbarte Lieferfrist.
- Der Käufer kann von einem Vertrag nur dann zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist stellt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen. Bei unberechtigtem Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind wir berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe bis zu 30% der Rechnungssumme zu verlangen.
- Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
- Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Erfolgte Teillieferungen gelten als selbstständiges Geschäft wegen noch ausstehenden Mengen darf die Bezahlung der Teillieferungen nicht verweigert werden.
- Konstruktions- und Ausführungsänderungen der bestellten Ware berechtigen den Besteller - soweit dadurch die An- bzw. Verwendung des (der) Kaufsgegenstandes (-stände) nicht grundlegend beeinträchtigt ist - nicht zum Vertragsrücktritt.
- Preis
Die Berechnung erfolgt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen.
- Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Aus organisatorischen Gründen können wir Lieferungen bis zu einem Warenwert von €40,- nur gegen Barzahlung bzw. Nachnahme vornehmen.
Bei Nachnahme und Zahlung in bar, durch Scheck oder Banküberweisung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2%, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonst fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils geltende Schulde angerechnet.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung die banküblichen Zinsen, mindestens jedoch die von den Banken geforderten Kreditzinsen zu berechen.
Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechsel und Scheck von Fall zu Fall zu entscheiden. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingerecht eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen. In derartigen Fällen entfällt der eingeräumte Rabatt und es gilt nur der Bruttoberechungswert.
Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
- Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Eine Aufrechterhaltung ist nur zulässig, wenn wir die Gegenforderung schriftlich anerkannt haben, oder diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftiger entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.
Der Käufer ist zur Verfügung über Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt, zu anderen Verfügungen, insbesondere zu Sicherheitsübereigung und zur Verpfändung ist er nicht erlaubt.
Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehalte vom Käufer zusammen mit anderen, aus nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir ihm für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.
- Für den Fall, dass die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer bereits hiermit auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinen Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.
- Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Gerät der Käufer mit der Erfüllung einer Verpflichtung uns gegenüber in Verzug, so hat er auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und uns zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Er hat uns dann Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, sowie die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber. Überdies hat er uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übersenden, die Ware auszusondern und uns auf unseren Wunsch jederzeit herauszugeben.
- Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 30%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.
- Das Eigentum des Verkäufer geht auch bei Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware nicht unter. Bei Be- und Verarbeitung und Verbindung der von uns gelieferten Ware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der dabei entstandenen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den Verbindung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so räumt der Käufer uns schon jetzt Miteigentum an dieser ein und wird diese unentgeltlich bis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb für uns verwahren. Die Bewertung des Anteils der von uns gelieferten Ware steht ausschließlich uns zu.
- Verpackung und Versand
Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Kisten werden zu Selbstkostenpreisen berechnet. Die Kosten für die zum ordungsgemäßen Versand notwendige Verpackung sind im Preis inbegriffen. Bei darüber hinaus gehenden Kosten wie z.B. für Spezialverpackungen sowei Waggonund Behältermieten, behalten wir uns das Recht vor, diese dem Käufer zu berechnen. Soweit vom Käufer keine bestimmten Versandvorschriften gegeben sind, wird von uns der nach bestem Ermessen billigste Transportweg gewährt. Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk sowie auf Gefahr des Käufers. Bei einem Auftragsnettowert von über €380,- frei Haus innerhalb von Deutschland. Bei Ersatzteilen, Reparaturen, Austausch erfolgt der Versand generell ab Werk. Bei Expressversand mit der Post oder Bahn, gehen sämtliche Aufwendungen zu Lasten des Käufers.
- Gefahrenübergang, Transportschaden
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unsere Fabrik bzw. unsere Niederlassungen verläßt. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.
- Bei nachweislich eingetretenem Transportschaden (Bruch, Zerdrücken,Feuchtigkeitsschäden usw.) erbitten wir Meldung des vorgekommenen Schadens sofort - spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen - nach Erhalt der Sendung. Die schadhaften Teile sind an uns, bzw. an das zuständige Verkaufsbüro zurückzusenden. Die Schadensregulierung erfolgt durch Gutschrift des betreffenden Wertes. Ersatzlieferung erfolgt nach den in Punkt VI. angeführten Bedingungen.
- Retourwaren
1.Retourwaren infolge von Fehldispositionen betreffend Größe oder Mengen sind nur dann gestattet, wenn wir uns mit der Rücksendung schriftlich einverstanden erklärt haben. Für zurückgenommene Waren wird eine Manipulationsgebühr von 20% des Warenwertes eingehoben bzw. die Aufarbeitungskosten verrechnet.
- Sonderanfertigungen sind von der Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen.
- Mängelhaftung und Gewährleistung?Die Ware wird in der Ausführung und Beschaffenheit geliefert, wie sie bei uns zur Zeit der Lieferung üblich ist.
- Die gelieferte Ware darf nur unverändert in der Originalverpackung verkauft werden, nach Umverpackung der Ware aus der Originalverpackung erlischt jeglicher Garantieanspruch.
- Alle gelieferten Produkte des Verkäufers sind durch den Besteller einer Wareneingangskontrolle und Prüfung zu unterziehen. Eine weitergehende Haftung durch Nichterfüllung ist ausgeschlossen. Beschaffenheit und Eignung der Materialien auf und in welchen die Produkte des Verkäufers weiterverarbeitet werden sind vom Besteller oder dessen Abnehmern auf Eigung zu prüfen und zu testen. Nach Weiterverarbeitung unserer Produkte durch Dritte erlöscht der Haftungsanspruch. Zusätzlich wird auf Beachtung der entsprechenden Lieferspezifikationen hingewiesen (auch von Zulieferprodukten v.a. auch unter www.ortwein.de)
- Minder- oder Falschlieferungen sowie etwaige Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Käufer schriftlich beanstandet werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind innerhalb von sechs Monaten geltend zu machen. Verspätete oder mündlichen Rügen finden keine Berücksichtigung.
- Wir haften nur für Mängel, die nachweislich trotz sachgemäßer Montage und Behandlung durch Lieferungs-, Fabrikations- oder Materialfehler entstanden sind.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen wurden oder wenn der Käufer unserer Aufforderung auf Rücksendung des schadhaften Gegenstandes nicht nachkommt.
- Berechtigte Beanstandung beheben wir nach unserer Wahl durch Gütermängeln jedoch nur, wenn die fehlerhafte Stückzahl zurückgegeben wird. Eine weitere Gewährleistung wird nicht übernommen, insbesondere sind Wandlung oder Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (Eigenschaftszusicherung, positive Forderungsverletzung u.a.) - so wie Einsatz etwaiger, von uns nicht genehmigter Bearbeitungskosten ausgeschlossen. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich welcher Art, ist ausgeschlossen.
- Für Fremdfabrikate gelten nur die Bedingungen, die wir mit unseren Unterlieferanten vereinbart haben. Ersatz hierfür leisten wir nur, wenn wir auch von unseren Unterlieferanten diesen erhalten. Voraussetzungen für die Gewährleistung sind sachgemäße Installation und Instandhaltung. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die nicht berechnete Nachlieferung von Teilen, welche sich infolge unsachgemäßer Bedienung abgenutzt haben. Die Leistungen und der Kraftbedarf unserer Fabrikate sind durch gewissenhafte Untersuchungen festgestellt. Abweichungen berechtigen den Besteller nicht, den Kaufpreis zu mindern oder die Erfüllung seiner Verpflichtung hinauszuzögern.
- Durch Instandsetzung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen.
- Frachtkosten für Ersatzlieferungen gehen zu Lasten des Käufers.
- Soweit eine EAN-Kodierung zur Anwendung kommt, wird der Verkäufer auf Lesbarkeit achten. Eine Haftung für die Lesbarkeit übernimmt der Verkäufer jedoch nicht.
- Die anwendungstechnische Beratung durch den Verkäufer in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit den Besteller nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung für einen bestimmten Zweck allgemein empfohlen wird. Es obliegt allein dem Besteller, etwaige Schutzrechte Dritter, z.B. Anwendungspatente - Stand der Technik und gesetzliche Vorschriften bei Verarbeitung der Lieferung einzuhalten.
- Warenkennzeichnung
Eine Veränderung unserer Ware und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könne, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
- Pläne und Unterlagen
Die in den Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten enthaltenen Angaben über Gewichte, Maße, Fassungsvermögen, Leistungen und dergleichen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.
- Schlussbestimmungen
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen oder des Liefergeschäfts unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.
- Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft und/oder einem Urkundenprozess ist ausschließlich der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart wird.
- Die Beziehungen zwischen Verkäufer und Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen oder Verträge über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.
Stand: Februar 2010
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